Demokratie in der Sektion 8

Demokratische Strukturen

Den internen Aufbau, die Gliederung und die Gremienstruktur der SPÖ regelt das Statut der Bundesorganisation sowie für Wien das Statut der Landesorganisation Wien. Darin finden sich auch allgemeine Regelungen für die Sektionen, die unterste Organisationseinheit der SPÖ.

Wir haben für die Arbeit der Sektion 8 ein eigenes Sektionsregulativ beschlossen, das unseren organisatorischen Rahmen und die demokratischen Spielregeln innerhalb der Sektion genauer definiert. Es legt auch die Aufgaben unseres wöchentlichen Plenums fest, auf dem alle AktivistInnen der Sektion 8 mitentscheiden können. Zudem schafft es sogenannte Arbeitsgruppen als autonome Strukturen, die sich mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten auseinandersetzen können. Das Regulativ der Sektion kann von der Konferenz mit 2/3-Mehrheit geändert werden. Da wir ständig versuchen, unsere Organisation weiterzuentwickeln und die demokratischen Strukturen auszubauen, ändern wir das Regulativ regelmäßig auf unserer Konferenz.

Regulativ Sektion 8

Die Geschäftsordnung der Konferenz der Sektion regelt die Abläufe auf unserer jährlichen Mitgliederversammlung. Sie legt unter anderem fest, wie lange die Redezeiten der TeilnehmerInnen sind, wann Anträge eingebracht werden müssen und wie darüber abgestimmt wird.

Geschäftsordnung Sektion 8

Die Wahlordnung regelt das Wahlverfahren für den Sektionsausschuss und die Sektionskontrolle, für die Delegierten der Bezirkskonferenz der SPÖ Alsergrund sowie für die Aufstellung von KandidatInnen für die Bezirksvertretungsliste. Die Sektion 8 setzt sich seit ihrer Gründung für eine Demokratisierung und für kompetitive Wahlen in der SPÖ ein. Diese Maßstäbe legen wir auch an unserer eigenen Organisation an. Deshalb schreibt unsere Wahlordnung für die Wahl der Delegierten und die Listenaufstellung das Präferenzwahlverfahren „Single Transferable Vote“ fest, das sich an den Grundsätzen der Verhältniswahl orientiert. So haben auch die VertreterInnen von Minderheitenpositionen eine Chance gewählt zu werden.

Für den Sektionsausschuss und die Sektionskontrolle schreibt das SPÖ-Statut ein Mehrheitswahlverfahren fest. Unsere Wahlordnung regelt im Rahmen dieser Vorgaben eine wirksamere Umsetzung der Geschlechterquoten.

Bereits mehrfach haben wir sektionsintern kompetitive Wahlen durchgeführt: Bei der Wahl der KandidatInnen für die Bezirksvertretung 2015 haben sich insgesamt 22 KandidatInnen für 11 Listenplätze beworben. Bei der Wahl der Delegierten der Bezirkskonferenz kandidierten im Jahr 2015 insgesamt 17 Personen (für 6 Delegiertenmandate), im Jahr 2016 sogar 22 Personen (für 7 Delegiertenmandate). Auch bei folgenden Wahlen haben wir dieses System weiter verwendet.

Wahlordnung Sektion 8