Antrag – Bundesweites Verbot des kleinen Glückspiels

Folgender Antrag der Sektion 8 wurde auf der Bezirkskonferenz der SPÖ-Alsergrund am 12. März 2012 einstimmig angenommen.

Antrag der Sektion 8 der SPÖ Alsergrund an die Bezirkskonferenz der SPÖ Alsergrund Weiterleitung an den Bundesparteitag der SPÖ

Das kleine Glücksspiel in Österreich verbieten!

Seit einigen Jahren ist das so genannte „kleine Glücksspiel“ in Österreich auf dem Vormarsch. Immer mehr Automaten werden aufgestellt, die Glücksspielindustrie macht Rekordumsätze und -gewinne auf Kosten von Menschen mit geringen Einkommen. Der Novomatic-Konzern setzte seinen Geschäftsberichten zufolge allein im Jahr 2009 1,06 Milliarden Euro um und konnte seine Umsätze im Jahr 2010 erneut um mehr als 11% steigern.

Für die Betroffenen bedeutet das kleine Glücksspiel Not, Krankheit, Armut, Elend Kriminalität, häusliche Gewalt und Existenzbedrohung. Laut einer ersten repräsentativen Studie für Österreich gibt es über 50.000 pathologische SpielerInnen alleine in der erwachsenen Bevölkerung. 82% davon sind aufgrund des kleinen Glücksspieles in die Sucht geschlittert – vor allem junge (oft nicht volljährige) Männer mit teilweise migrantischem Hintergrund und geringem Einkommen sind betroffen.

Wie die Wiener Spielsuchthilfe zeigt sind von 100 Spielsüchtigen 85 verschuldet. Diese Menschen verdienen durchschnittlich 1.396 Euro im Monat und stehen mit im Schnitt 44.834 Euro in der Kreide – und der Bankensektor verdient durch die Verschuldung dieser Menschen. In 22 von 100 Fällen ist der Jobverlust die Folge, in 17 von 100 Fällen rutschen die Betroffenen in die Beschaffungskriminalität. Partnerinnen von spielsüchtigen Männern haben – wie eine Studie der Medizinischen Universität Wien zeigt – ein 10,5-mal höheres Risiko Opfer häuslicher Gewalt zu werden als der Durchschnitt. Im Schnitt dauert es übrigens 8,3 Jahre bis ein/e SpielerIn wieder „clean“ ist.

Enorme Kosten für die öffentliche Hand sind die Folge – in den Bereichen der Arbeitslosenversicherung, der Gesundheits- und Therapieausgaben und in der Bekämpfung und Aufarbeitung der Beschaffungskriminialität.

Dem Bund bleiben jährlich – nach Abzug der Ländergarantiebeträge – etwa 85 Mio Euro aus der Glücksspielabgabe – mit einer 2%igen Vermögenssteuer könnte dieser Betrag alleine vom Haupteigentümer des Novomatic-Konzerns (der laut „Format“ mit über 4 Mrd. Euro Vermögen mittlerweile viertreichster Österreicher ist) ausgeglichen werden.

Die Stadt Wien ist hier mit gutem Beispiel vorangegangen und hat sich in ihrem Wirkungsbereich zu einem Verbot des kleinen Glücksspiels entschlossen. Um Ausweichmöglichkeiten innerhalb Österreichs zu unterbinden, wird aber eine einheitliche – leicht zu vollziehende – bundesweite Verbotsregelung vorgeschlagen

Daher möge die Bezirkskonferenz der SPÖ Alsergrund beschließen:

• Die SPÖ Alsergrund spricht sich für ein bundesweites Verbot des kleinen Glücksspieles in Österreich aus. Dies soll durch die gänzliche Streichung der §§ 5 und 12a Abs. 2 bis 4 im Glücksspielgesetz (GSpG) idF BGBl. 73/2010 und der maßgeblichen Verweise erreicht werden.

• Beratungsstellen für Spielsüchtige müssen vom Bund in ausreichender Höhe

finanziert werden. Besonders bei Jugendlichen müssen kostenlos zugängliche Präventionsmaßnahmen verstärkt werden.

• Die Bevölkerung soll mittels Medien, die der Bundespartei zur Verfügung stehen, verstärkt über die Gefahren des kleinen Glücksspiels aufgeklärt und auf Therapiemöglichkeiten hingewiesen werden.