Rassismus raus aus der Justiz

Demo gegen das Schandurteil betreffend den rassistischen U-Bahn-Stoßer: Freitag, 22. März um 14:00 bei der U2-Station Taborstraße. Gegen strukturellen Rassismus in Justiz und Polizei, für eine Sensibilisierung der Behörden gegenüber dem Tatbestand der rassistischen Verhetzung.   

Die Sektion 8 geht sehr sparsam mit Demo-Teilnahmen um, unser letzter Aufruf betraf die Solidaritätsdemo für Arigona im Juni 2010. Der aktuelle Fall rechtfertigt jedoch allemal eine Demo, zumal die große öffentliche Aufmerksamkeit die Arigona erhalten hat, der Kenianerin Nelly bis dato nicht zuteil wurde. Die 36-jährige Frau wurde am 5. Jänner 2013 in der U-Bahnstation Taborstraße von einem 51-jährigen Österreicher auf die U-Bahngleise gestoßen. Zuvor hatte dieser Nelly mit der Faust ins Gesicht geschlagen, es fielen Beschimpfungen wie Hure und Bananenfresserin. Die Streiterei war dadurch entstanden, dass sich die Ehefrau des Mannes von dem zu lauten Telefonieren der Kenianerin belästigt fühlte. Eine Augenzeugin, die auch beim Prozess aussagte gab an, der 51-jährige habe Nelly mit voller Wucht auf den Brustkorb geschlagen, sie ist von der Absicht der Tat überzeugt. Der Kurier berichtet ähnliches: „Auf dem Video aus der Überwachungskamera sieht man laut Staatsanwältin Dagmar Pulker allerdings, dass er „Anlauf genommen“ und die Frau „mit Schwung gestoßen“ hat.“ Nelly stürzte 30 bis 40 Sekunden vor Einfahrt des Zuges auf das Gleis, geistesgegenwärtige Passanten drücken die Nottaste. Außerdem sind sowohl der Täter, als auch seine ihn begleitende Ehefrau nach dem Vorfall davongelaufen. Richterin Gerda Krausam sah im Gegensatz zur Augenzeugin keine Absicht. Die Richterin verurteilt den Täter zu einem Jahr bedingter Haft, das bedeutet der Mann muss nicht einen Tag ins Gefängnis. “Da sich der Angeklagte reumütig gezeigt hat, einer Beschäftigung nachgeht und integriert ist”, so zitiert DerStandard die Richterin. Der Falter-Journalist Florian Klenk hat zum Vergleich auf Twitter folgende Gerichtsurteile gepostet:

Einerseits:

  • Folter eines Afrikaners: 8 Monate bedingt
  • Ersticken eines Afrikaners: 8 Monate bedingt
  • Afrikanerin aufs Gleis stoßen: 12 Monate bedingt
  • Polizist schießt 14jährigen im Supermarkt aus 2 Meter in den Rücken: 8 Monate bedingt

Andererseits:

  • Tschetschene stiehlt Pullover um 35 Euro bei H&M: 3 Monate unbedingt
  • Demonstrant fährt mit Fahrrad gegen Polizist und verletzt dessen knie: neun Monate, davon drei unbedingt
  • Ein Drogensüchtiger stieß drei Männer auf die Gleise der U-Bahn-Station Reumannplatz (…) Das Geschworenengericht verurteilte den Täter zu 18 Jahren Haft

 

Drei Aspekte sind im Zusammenhang mit dem Urteil äußerst fragwürdig:

  1. Wieso hat die Staatsanwaltschaft nur die Anklage der schweren Körperverletzung erhoben?   Journalist Klenk vermutet den Tatbestand eines einen„bedingten Mordvorsatzes“
  2. Wieso verurteilt die Richterin den Täter nur zu 12 Monaten bedingt und spricht die Ehefrau des Täters trotz unterlassener Hilfeleistung frei?
  3. Wieso interessiert sich niemand für den Tatbestand der rassistischen Verhetzung?

 

Heinz Pazelt von Amnesty Interntional kritisiert auf Puls 4, dass die eindeutig rassistische Komponente weder von der Polizei ermittelt, noch von der Staatsanwaltschaft angeklagt wurde. Das entsprechende Gesetz sagt dazu: „(1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, oder wer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbar zu Gewalt gegen eine Kirche oder Religionsgesellschaft oder eine andere nach den Kriterien der Rasse, der Hautfarbe, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, der Staatsangehörigkeit, der Abstammung oder nationalen oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung definierte Gruppe von Personen oder gegen ein Mitglied einer solchen Gruppe ausdrücklich wegen dessen Zugehörigkeit zu dieser Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen (2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Gruppen hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.“ Rassistische Beschimpfungen in Kombination mit Gewalt scheinen zumindest für Laien als Übererfüllung des Tatbestands der Verhetzung.

Wen all das aufregt möge am Freitag, 22. März um 14:00 zur U2-Station Taborstraße kommen und gemeinsam mit etlichen afrikanischen Communities, sowie mit politischen Gruppen wie der Sektion 8 gegen die Blindheit der österreichischen Justiz gegenüber Rassismus demonstrieren.